Loading...
 

Turnierordnung der Bezirks-Mannschaftsmeisterschaft 2019/2020

Soweit diese Turnierordnung nichts anderes festlegt, gelten die Bestimmungen der FIDE-Regeln, der Turnierordnung des Schachbundes Nordrhein-Westfalen (BTO) und der Allgemeinen Spielordnung des Schachbundes Nordrhein-Westfalen (ASpO) in ihren jeweils gültigen Fassungen. (In der ASpO sind u.a. auch die Ersatzspielergestellungen geregelt.).

1. Die AspO 2.6 wird durch folgende Regel ersetzt:
Die Mannschaft, die mehr Brettpunkte in einem Kampf erzielt, erhält 3 Punkte für den gewonnenen Kampf. Haben beide Mannschaften gleich viele Brettpunkte, erhält jede Mannschaft einen Punkt. Die Mannschaft, die weniger Brettpunkte in einem Kampf erzielt, erhält 0 Punkte. Die Tabellen werden nur nach der Anzahl der Pluspunkte geführt.

2. Beginn aller Mannschaftskämpfe ist 10:00 Uhr. (Ausnahme 17.11.19 13:00 Uhr)

3. Die Bedenkzeit beträgt je Spieler für 40 Züge 2 Stunden und 1 Stunde für den Rest der gesamten Partie.
3.1 Kampflose Partien: Der Spielausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.07.2014 beschlossen, dass es im Bezirk bei der bisherigen Regelung hinsichtlich der Wartezeit bleibt und ein(e) Spieler/in erst dann seine Partie kampflos verloren hat, wenn er/sie nach Ablauf von 60 Minuten des unter Punkt 2 festgesetztem Spielbeginn noch nicht im Spiellokal erschienen ist.

4. Beide Mannschaftsführer nehmen gemeinschaftlich die Aufgaben des Schiedsrichters wahr!
4.1. In den beiden untersten Spielklassen (2. und 3. Bezirksklasse) bilden nur noch sechs Spieler(innen) eine Mannschaft. Dies soll neben der Förderung des Breitensports auch der rückläufigen Zahl der Mannschaftsmeldungen entgegenwirken.

5. Es sind nur Partieformulare mit mindestens 40 Zügen auf der ersten Seite zu verwenden.

6. Verlegungen von Mannschaftskämpfen sind nur gemäß BTO Punkt 12 möglich und bedürfen in jedem Falle der Zustimmung des zuständigen Spielleiters.

7. Mannschaften die zu einem Wettkampf nicht antreten, werden gem. Artikel 8 BTO mit einer Geldbuße belegt. Bei unentschuldigtem Nicht-Antritt beträgt diese 120,- Euro. Abweichend hiervon können die beiden Spielleiter die Geldbuße situationsbedingt anpassen.

8. Die Wettkampfmeldungen sind vom gastgebenden Verein (Bezirk) auf dem SB NRW-Vereinsportal bis spätestens 08:00 Uhr des Folgetages zu melden, da nur bis dahin das Portal zur Ergebniseingabe freigeschaltet ist.
Wichtig: Die Spielberichtskarten sind bis zum Ende der Saison beim gastgebenden Verein zur Überprüfung sicher aufzubewahren.
Bei Nichtmeldung wird eine Buße von 20,- Euro verhängt.

9. Gemäß BTO SBNRW herrscht generell Rauchverbot im Turniersaal.
9.1 Die Heimmannschaft hat für das Angebot verschiedener heißer und kalter Getränke zu sorgen.
9.2 Zusätzlich zur FIDE-Regel 11.3.2.1 hat der Spielausschuss am 12.07.14 beschlossen, dass das sog. "Heinsberger Modell" Anwendung findet, d.h., dass der Spieler, sollte er ein Mobiltelefon bei sich haben, dieses in ausgeschaltetem Zustand auf dem Tisch platzieren darf. Dies geschieht jedoch auf eigene Verantwortung.

10. Die Wertung bei Punktgleichheit am Ende der Spielsaison ist durch ASpO 2.7 geregelt.

11. Verstöße gegen diese Turnierordnung ziehen Bußen nach sich.

12. Im Bezirk wird für die Entscheidung von Partien in der Endspurtphase Richtlinie III der FIDE-Regeln angewendet. Richtlinie III.4 kommt nicht zur Anwendung. In Fällen der Richtlinie III.6 entscheidet der zuständige Spielleiter Clemens Bröker als Schiedsrichter oder ein vom Spielleiter bestimmter Schiedsrichter. (siehe Richtlinie III.6.2). In der Saison 2019/20 stehen dafür als weitere Mitglieder des Bezirksspielausschusses Daniel David (SC Erkrath), Sascha Klimczak (SV Hilden) und Uwe Kaspar (DSK) zur Verfügung.

13. Alle teilnehmenden Spieler erklären sich mit ihrer Teilnahme einverstanden, dass personenbezogene Daten im Zuge der Ergebnisveröffentlichungen auf der Bezirksseite sowie im NRW Portal veröffentlicht werden.

14. Rechtsmittelbelehrung: Gegen jeden Punkt dieser Turnierordnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung Protest gem. BTO 9 möglich. Die nötigen Protestunterlagen sind an den Vorsitzenden des Düsseldorfer Spielausschusses, Frank Hammes, Meineckestr. 28, 40474 Düsseldorf, in schriftlicher oder elektronischer Form zu richten. Der Protestführer hat nachzuweisen, dass er berechtigt ist, im Namen seines Vereins diesen Protest führen zu dürfen (Kopie der Vereinssatzung oder per Vollmacht). Die Protestgebühr in Höhe von 100,- Euro ist als Verrechnungsscheck beizufügen oder auf das Bezirkskonto (Schachbezirk Düsseldorf, Postbank Köln IBAN: DE39 3701 0050 0307 4575 04) einzuzahlen. 

Wir wünschen allen Vereinen in der kommenden Saison viel Erfolg und hoffen auf die gewohnt gute Zusammenarbeit.