Hygiene-Konzept des Schachbezirks Düsseldorf zum Vorgehen beim Schachspielen im Schachverein und bei Schach-Turnieren

Ab: 04.03.2022

Ziel:
Es ist unser Ziel, schachliche Aktivitäten auch unter den Bedingungen der Corona Pandemie zu ermöglichen und die Gesundheit unserer Spielerinnen und Spieler bestmöglich zu schützen.
Dieses Konzept wurde im Bezirk-Spielausschuss beraten und verabschiedet. Die Verantwortung für die Einhaltung des Hygienekonzepts / -plans liegt beim Schachbezirk Düsseldorf als Veranstalter der Mannschaftsmeisterschaft.
Die Umsetzung obliegt den Vereinen als Ausrichter. Der Schachbezirk Düsseldorf gewährleistet, dass die Regeln eingehalten werden.
Da in NRW die lokalen Gesundheitsbehörden zuständig sind und teilweise Sonderregelungen erlassen haben, sollte dieses Konzept bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

Regeleinhaltung:
Die aktuellen Regeln der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der jeweils geltenden Fassung sowie die örtlichen Regelungen sind zu beachten. Auf der Homepage des SBNRW (www.schach-nrw.de) und des LSB NRW (www.lsb.nrw) finden sich neben der aktuellen Verordnung auch Erläuterungen und Hinweise.
Der Veranstalter / Ausrichter und die Mannschaftsführer beider Vereine sind aufgefordert, gemeinsam auf die Regeleinhaltung - im Sinne des Sports - zu achten und durchzusetzen.

Im Folgenden sind einzelnen Erfordernisse genannt, unter deren Beachtung zurzeit „Nahschach“ in Kreisen / kreisfreien Städten mit den Inzidenzstufen kleiner 3 möglich ist:

I: Hygienische Händedesinfektion
Der Ausrichter / Heimverein muss das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Papierhandtüchern, alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere gleichwertige hygienische Handtrocknungsvorrichtungen bereitstellen.

II: Reinigung von Schachfiguren, Schach-Uhren, Schachbrettern / Schachflächen und Schreibutensilien
Vor den Spielen müssen die Schachfiguren, Schach-Uhren, Schachbretter und Schreibutensilien gereinigt werden.

III: Mund-Nasenbedeckung
Bei Schachveranstaltungen in Innenräumen ist die ganze Zeit eine Mund- und Nasenbedeckung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu tragen.
Der Sportler bzw. die Sportlerin entscheidet darüber, ob er am Schachbrett die Maske abnimmt, weil diese ihn beim Schachspielen behindert.

IV: Abstände
1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen und Brettern sollte eingehalten werden.
Auch in den Pausen, im Flur, auf den Toiletten und im Freien sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

V: Kontakte
1. Alle körperlichen Kontakte sollen vermieden werden.
2. Insbesondere auf das übliche Händegeben soll verzichtet werden.

VI: Besucher / Zuschauer
1. Es wird den Ausrichtern / Vereinen empfohlen, auf Besucher und Zuschauer zu verzichten.
2. Sollte der Ausrichter / Verein Zuschauer zulassen, muss zwischen den Spielern und den Zuschauern dauerhaft ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

VII: Datenerhebung und Kontaktverfolgung
1. Die Anwesenheit von allen Personen (z. B. Spielern, Zuschauern, Eltern, Trainern, Vereinsbetreuern oder Schiedsrichtern) müssen Datenschutz konform vom Ausrichter dokumentiert werden.
2. Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, dürfen das Turnierareal nicht betreten.
3. Folgende Daten sind zu erfassen: Vor- und Nachname & Impfstatus (2G!) (Kontaktliste Mannschaftskampf im Schachbezirk Düsseldorf). Darüber hinaus könnte das Hausrecht folgende Daten zusätzlich verlangen: Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit sowie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
4. Die Daten sind für einen Zeitraum von vier Wochen vom Ausrichter aufzubewahren und sodann zu vernichten. Unbefugte Dritte dürfen keine Kenntnis von den Daten erlangen.

VIII: Verzehr von Speisen und Getränken
1. Im Spielbereich ist Essen untersagt, das Trinken am Brett ist erlaubt.
2. Die Spieler dürfen aber in dem vom Schiedsrichter definierten Turnierareal (also im Freien, im Pausenraum, Flur, ausgeschlossen Spielsaal) essen.

IX: Belüftung
1. Eine gute Belüftung der Räumlichkeiten soll stets für frische (und damit keimarme) Luft sorgen. Die Lüftung hat Vorrang vor der Raumtemperatur. Die Teilnehmer sollten den Umständen angemessene Kleidung tragen.
2. Das konkrete Vorgehen muss individuell bedarfsgerecht erfolgen. Ein kompletter Luftaustausch ist anzustreben (ggf. Stoßlüftungen durchführen).

X: Zutritt – und Teilnahmeverbot → Rückkehr zur 3G-Regel
1. Personen, die nicht als immunisiert (vollständig geimpft oder genesen) gelten, dürfen das Turnierareal nicht betreten und an keinen Partien teilnehmen.
Als immunisierte Personen gelten:
a. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren.
b. Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können.
2. Personen, die nicht als getestet gelten, dürfen das Turnierareal nicht betreten und an keinen Partien teilnehmen.
Als getestete Personen gelten:
a. Personen, die nicht über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen- Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt).
b. Schülerinnen und Schüler – auch soweit sie bereits volljährig sind – aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen.
3. Personen, die ein aktuelles positives Testergebnis auf das Coronavirus haben oder unter Quarantäne stehen, dürfen das Turnierareal nicht betreten und an keinen Partien teilnehmen.

Die Umsetzung bzw. Kontrolle der 2G-plus-Regel obliegt dem ausrichtenden Verein unter enger Einbeziehung des gegnerischen Mannschaftsführers.