Hallo Schachfreunde,


auf Hinweis von Stephan Schön veröffentlichen wir hier die neuesten Bestimmungen der neuen Corona-Schutzverordnung, die am 20. August 2021 in Kraft getreten ist und Gültigkeit bis zum 17. September 2021 besitzt:

3G-Nachweis:
Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Diese Regel gilt für folgende Bereiche:
--> Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
--> Sport in Innenräumen
--> Innengastronomie

Erleichterung für Jugendtraining:
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorlegen.
Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.